Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über den Verkauf von Kunstwerken und Kunstgegenständen, die zwischen der RUDOLF OTTO KG, Lainzer Str. 57, 1130 Wien, Österreich, FN 5105h, Handelsgericht Wien (nachfolgend „Galerie“) und ihren Kundinnen und Kunden abgeschlossen werden.
1.2 Verbraucherin bzw. Verbraucher ist, wer das Rechtsgeschäft nicht im Rahmen ihres bzw. seines Unternehmens abschließt. Unternehmerin bzw. Unternehmer ist, wer im Rahmen eines Unternehmens handelt. Bestimmungen, die ausschließlich für Unternehmer gelten, sind entsprechend gekennzeichnet.
1.3 Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG), bleiben gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern unberührt und gehen diesen AGB vor.
1.4 Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Kundin bzw. des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, die Galerie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
1.5 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere die konkrete Auftragsbestätigung sowie ausdrücklich vereinbarte werkbezogene Angaben und Zustandsbeschreibungen, gehen diesen AGB vor.
1.6 Vertragssprache ist Deutsch.
2. Kunstwerke, Beschreibung und Verfügbarkeit
2.1 Bei den angebotenen Werken handelt es sich überwiegend um Einzelstücke. Ob ein Werk ein Unikat, ein Werk aus einer Auflage, eine Edition oder ein sonstiges Originalwerk ist, ergibt sich aus der jeweiligen Werkbeschreibung und der Auftragsbestätigung.
2.2 Die Darstellung von Werken auf der Website, in sozialen Medien, Katalogen, Preislisten oder sonstigen Präsentationen stellt grundsätzlich kein bindendes Angebot zum Vertragsabschluss dar, sondern eine Einladung zur Kontaktaufnahme bzw. Abgabe einer Anfrage.
2.3 Preis-, Verfügbarkeits- und sonstige Auskünfte sind nur dann als verbindliches Angebot der Galerie anzusehen, wenn sie ausdrücklich als solches bezeichnet werden.
2.4 Abbildungen dienen der möglichst originalgetreuen Darstellung des Werks. Farb-, Helligkeits-, Kontrast-, Oberflächen- und Größenwirkung können aufgrund von Fotografie, Bildschirmdarstellung, Kalibrierung und Lichtverhältnissen vom unmittelbaren Eindruck des Originals abweichen.
2.5 Maßangaben sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, ungefähre Maße. Bei Gemälden beziehen sie sich grundsätzlich auf das Bildmaß ohne Rahmen. Geringfügige, für handgefertigte oder ältere Kunstwerke übliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit dadurch keine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit beeinträchtigt wird.
2.6 Bis zum Vertragsabschluss bleibt ein Zwischenverkauf vorbehalten. Ist ein Werk vor Vertragsabschluss bereits verkauft oder verbindlich reserviert, kommt hinsichtlich dieses Werks kein Vertrag zustande. Bereits ohne wirksamen Vertragsabschluss geleistete Zahlungen werden unverzüglich vollständig zurückerstattet.
3. Anfrage, Reservierung und Vertragsabschluss
3.1 Anfragen können insbesondere per E-Mail, Telefon oder WhatsApp gestellt werden. Eine bloße Anfrage begründet weder einen Kaufvertrag noch eine Verpflichtung der Galerie, das betreffende Werk zu reservieren.
3.2 Eine Reservierung ist nur verbindlich, wenn sie von der Galerie ausdrücklich bestätigt wurde. Sie gilt ausschließlich für die in der Reservierungsbestätigung angeführte Dauer. Nach Ablauf dieser Frist kann die Galerie frei über das Werk verfügen.
3.3 Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn die Galerie die Bestellung ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung annimmt oder das Werk im Einvernehmen mit der Kundin bzw. dem Kunden übergibt. Der bloße Eingang einer Anfrage, Bestellung oder Zahlung stellt für sich allein noch keine Annahme durch die Galerie dar.
3.4 Die Auftragsbestätigung enthält bzw. verweist insbesondere auf das konkrete Werk, den vereinbarten Kaufpreis, die Zahlungsbedingungen, gegebenenfalls Versand- und Verpackungskosten, die Liefer- oder Übergabemodalitäten sowie sonstige individuell vereinbarte Vertragsbestandteile.
3.5 Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten vor Abgabe ihrer bindenden Vertragserklärung die gesetzlich erforderlichen Informationen, insbesondere zu den wesentlichen Eigenschaften des Werks, Gesamtpreis, Zahlungs- und Lieferbedingungen und – soweit anwendbar – zum gesetzlichen Rücktrittsrecht.
3.6 Bei Fernabsatzverträgen erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung sowie die erforderlichen Verbraucherinformationen einschließlich der anwendbaren AGB, Rücktrittsbelehrung und des Muster-Widerrufsformulars auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail.
4. Preise, Zahlung und Compliance
4.1 Alle gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern genannten Preise sind Endpreise in Euro einschließlich der anwendbaren Umsatzsteuer.
4.2 Bei differenzbesteuerten Werken gemäß § 24 UStG wird die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen. Ein Vorsteuerabzug ist in diesem Fall nicht möglich.
4.3 Versand-, Spezialverpackungs-, Kunsttransport-, Versicherungs-, Zollabwicklungs- oder sonstige Nebenkosten sind nur geschuldet, wenn sie vor Vertragsabschluss mitgeteilt bzw. vereinbart wurden. Einzelheiten ergeben sich aus Versand & Zahlung und der jeweiligen Auftragsbestätigung.
4.4 Die verfügbaren Zahlungsarten ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Die Galerie kann insbesondere Vorauszahlung per Banküberweisung oder Barzahlung bei persönlicher Übergabe anbieten. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis mit Zugang der Auftragsbestätigung fällig.
4.5 Bei vereinbarter Vorauszahlung erfolgt Versand bzw. Übergabe grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang.
4.6 Zahlungen durch eine andere Person als die Vertragspartnerin bzw. den Vertragspartner bedürfen der vorherigen Zustimmung der Galerie. Die Galerie kann insbesondere aus geldwäscherechtlichen oder sonstigen Compliance-Gründen Zahlungen Dritter ablehnen und zurücküberweisen.
4.7 Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich an jene Person und über jene Zahlungsbeziehung, von der die ursprüngliche Zahlung eingegangen ist, soweit nicht gesetzliche Vorschriften oder ein nachgewiesener sachlicher Grund etwas anderes erfordern.
4.8 Bei Zahlungsverzug von Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und gesetzlichen Vorschriften über Betreibungskosten.
4.9 Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie die gesetzlichen Ansprüche auf Ersatz von Betreibungskosten.
4.10 Geldwäscheprävention und Identitätsprüfung: Die Galerie unterliegt als Kunsthändlerin den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß §§ 365m ff GewO. Diese Sorgfaltspflichten greifen insbesondere bei Kunsttransaktionen oder einer Reihe verbundener Transaktionen mit einem Wert von mindestens 10.000 Euro sowie in weiteren gesetzlich vorgesehenen Fällen.
4.11 Soweit gesetzlich erforderlich, kann die Galerie insbesondere die Feststellung und Überprüfung der Identität der Kundin bzw. des Kunden, vertretungsbefugter Personen und wirtschaftlicher Eigentümer sowie erforderliche Informationen und Nachweise über den Zweck der Transaktion oder andere gesetzlich relevante Umstände verlangen.
4.12 Soweit gesetzliche Sorgfalts-, Sanktions-, Embargo- oder sonstige Compliance-Vorschriften einer Transaktion entgegenstehen oder die gesetzlich erforderlichen Prüfungen nicht abgeschlossen werden können, ist die Galerie berechtigt bzw. verpflichtet, die Transaktion nicht abzuschließen, auszusetzen oder nicht durchzuführen. Zwingende gesetzliche Rechte der Kundin bzw. des Kunden bleiben unberührt.
4.13 Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung gegen Forderungen der Galerie nur mit von der Galerie anerkannten, rechtskräftig festgestellten oder in unmittelbarem rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung der Galerie stehenden Gegenforderungen zulässig.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Das verkaufte Werk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich vereinbarter Nebenkosten Eigentum der Galerie.
5.2 Vor vollständigem Eigentumsübergang darf das Werk ohne Zustimmung der Galerie weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet oder sonst mit Rechten Dritter belastet werden.
6. Lieferung, Versand, Abholung und Gefahrtragung
6.1 Versandart, Lieferadresse, Lieferzeit und Kosten werden vor Vertragsabschluss vereinbart und in der Auftragsbestätigung festgehalten.
6.2 Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt mangels einer abweichenden zulässigen Vereinbarung die gesetzliche Leistungsfrist. Das Werk wird ohne unnötigen Aufschub und grundsätzlich spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss geliefert, sofern nicht eine andere Lieferfrist vereinbart wurde.
6.3 Bei hochpreisigen, empfindlichen, großformatigen oder sonst transportkritischen Werken kann die Galerie einen geeigneten Spezial- oder Kunsttransport vorsehen. Die konkreten Kosten werden vor Vertragsabschluss bekanntgegeben.
6.4 Selbstabholung bzw. persönliche Übergabe in Wien ist nach Terminvereinbarung möglich.
6.5 Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung bei Übersendung erst über, sobald das Werk an die Verbraucherin bzw. den Verbraucher oder an einen von ihr bzw. ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wurde. Hat die Verbraucherin bzw. der Verbraucher den Beförderungsvertrag selbst geschlossen, ohne eine von der Galerie angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, gelten die gesetzlichen Sonderregelungen des § 7b KSchG.
6.6 Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe des Werks an den Transportdienstleister über.
6.7 Eine Transportversicherung wird nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart oder in der Auftragsbestätigung angeführt ist. Die gesetzlichen Regeln über den Gefahrenübergang gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern werden dadurch nicht berührt.
6.8 Transportschäden sollen der Galerie möglichst unverzüglich nach Erkennbarkeit mitgeteilt und nach Möglichkeit durch Fotos sowie gegebenenfalls einen Vermerk gegenüber dem Zusteller dokumentiert werden. Dies erleichtert die Abwicklung mit Transporteur oder Versicherung und stellt gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern keine Voraussetzung für die Ausübung gesetzlicher Gewährleistungs- oder sonstiger Rechte dar.
6.9 Verursacht die Kundin bzw. der Kunde durch eine von ihr bzw. ihm zu vertretende falsche oder unvollständige Lieferadresse, unbegründete Annahmeverweigerung, nicht vereinbarungsgemäße Nichterreichbarkeit oder sonstigen Annahmeverzug zusätzliche Transport-, Rücktransport- oder Lagerkosten, kann die Galerie Ersatz der dadurch tatsächlich und angemessen entstandenen Mehrkosten verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
6.10 Gerät die Kundin bzw. der Kunde mit der vereinbarten Abholung oder Annahme in Verzug, gelten die gesetzlichen Folgen des Annahmeverzugs. Die Galerie kann das Werk nach angemessener Verständigung auf Kosten der säumigen Kundin bzw. des säumigen Kunden sachgerecht einlagern und angemessene tatsächlich entstandene Lagerkosten verlangen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Rücktrittsrecht von Verbraucherinnen und Verbrauchern
7.1 Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.
7.2 Einzelheiten zu Voraussetzungen, Fristen, Ausübung und Folgen des Rücktritts sowie das gesetzliche Muster-Widerrufsformular finden sich unter Rückgabebedingungen & Widerrufsrecht.
7.3 Bei einem wirksamen Rücktritt trägt die Verbraucherin bzw. der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, sofern sie bzw. er darüber vor Vertragsabschluss ordnungsgemäß informiert wurde.
7.4 Bei Werken, die wegen ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht auf dem Postweg zurückgesendet werden können, wird die Höhe der unmittelbaren Rücksendekosten vor Vertragsabschluss gesondert bekanntgegeben.
7.5 Die gesetzlichen Sonderregelungen für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, bei denen nicht postversandfähige Waren bei Vertragsabschluss zur Wohnung der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers geliefert wurden, bleiben unberührt.
7.6 Die Galerie kann die Rückzahlung im gesetzlich zulässigen Umfang verweigern, bis sie das Werk zurückerhalten hat oder die Verbraucherin bzw. der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass das Werk zurückgesendet wurde.
7.7 Die Verbraucherin bzw. der Verbraucher hat für einen Wertverlust des Werks einzustehen, soweit dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang mit dem Werk zurückzuführen ist und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
7.8 Ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht insbesondere nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten wurden, sofern die Voraussetzungen der gesetzlichen Ausnahme tatsächlich erfüllt sind.
7.9 Bei Verträgen, die ausschließlich in den Geschäftsräumen der Galerie abgeschlossen werden und für die kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, besteht kein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7.10 Unternehmern steht kein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem FAGG zu.
8. Gewährleistung und Zustand der Werke
8.1 Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere des VGG.
8.2 Kunstwerke und insbesondere ältere Werke können aufgrund ihres Alters, ihrer Herstellungstechnik, ihrer Materialien und ihrer Geschichte Eigenschaften und Erhaltungsspuren aufweisen, die bei industriell gefertigten Neuwaren nicht auftreten. Dazu können insbesondere Pinsel- und Oberflächenstrukturen, Craquelé, Patina, Alterungsspuren, Material- und Formunregelmäßigkeiten sowie frühere konservatorische oder restauratorische Eingriffe gehören.
8.3 Solche Eigenschaften stellen für sich allein keinen Mangel dar, soweit sie dem Alter, der Art, dem Material, der Herstellungstechnik und insbesondere dem vor Vertragsabschluss konkret beschriebenen bzw. vereinbarten Zustand des jeweiligen Werks entsprechen.
8.4 Bekannte wesentliche Beschädigungen, Restaurierungen oder sonstige erhebliche Zustandsmerkmale werden nach dem der Galerie bekannten Stand vor Vertragsabschluss offengelegt.
8.5 Soweit ein konkretes Werk von objektiv erforderlichen Eigenschaften im Sinne des VGG abweicht und für eine wirksame Beschaffenheitsvereinbarung eine gesonderte Information und ausdrückliche Zustimmung der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers erforderlich ist, erfolgt diese Information und Zustimmung gesondert. Eine solche Zustimmung wird nicht allein durch die Geltung dieser AGB ersetzt.
8.6 Bei gebrauchten Waren kann gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nur im gesetzlich zulässigen Umfang und nur dann erfolgen, wenn dies im konkreten Einzelfall wirksam ausgehandelt und gesondert vereinbart wurde. Eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist erfolgt nicht allein aufgrund dieser AGB.
8.7 Veränderungen oder Beschädigungen, die erst nach Gefahrenübergang insbesondere durch unsachgemäße Behandlung, Transport durch die Kundin bzw. den Kunden, ungeeignete Montage oder Rahmung, mechanische Einwirkung, übermäßige Feuchtigkeit oder Trockenheit, ungeeignetes Raumklima, direkte Sonneneinstrahlung oder sonstige äußere Einwirkungen entstehen, begründen keine Gewährleistungsansprüche, soweit sie nicht auf einen bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel zurückzuführen sind.
8.8 Empfehlungen zur Aufbewahrung, Pflege, Rahmung oder Präsentation eines Werks stellen keine selbständige Garantie dar, sofern eine solche nicht ausdrücklich erklärt wird.
8.9 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Übergabe. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
8.10 Unternehmer haben das Werk nach Ablieferung gemäß §§ 377 f UGB zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab Ablieferung, sowie später hervorkommende Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung, in Textform anzuzeigen. Bei Unterlassung gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen der §§ 377 f UGB.
9. Urheberschaft, Echtheit, Zuschreibung und Provenienz
9.1 Angaben zu Urheberschaft, Zuschreibung, Datierung, Signatur, Provenienz und Werkgeschichte erfolgen auf Grundlage der der Galerie bei Vertragsabschluss zur Verfügung stehenden Informationen, Unterlagen und des zu diesem Zeitpunkt bestehenden kunstwissenschaftlichen Erkenntnisstands.
9.2 Wird ein Werk in der individuellen Werkbeschreibung oder Auftragsbestätigung ohne einschränkenden Zusatz ausdrücklich als eigenhändiges Werk einer bestimmten Künstlerin bzw. eines bestimmten Künstlers bezeichnet, ist diese Angabe Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit.
9.3 Bezeichnungen wie „zugeschrieben“, „Werkstatt“, „Umkreis“, „Schule“, „Nachfolger“, „nach“ oder vergleichbare kunsthandelsübliche Einschränkungen sind entsprechend ihrem jeweiligen kunstwissenschaftlichen und kunsthandelsüblichen Bedeutungsgehalt zu verstehen und stellen keine uneingeschränkte Zusage der eigenhändigen Urheberschaft dar.
9.4 Die bloße Angabe „signiert“, „bezeichnet“, „monogrammiert“, „datiert“ oder eine vergleichbare Beschreibung besagt zunächst, dass sich die entsprechende Kennzeichnung auf dem Werk befindet. Sie stellt ohne zusätzliche ausdrückliche Erklärung für sich allein keine selbständige Echtheitsgarantie der Signatur oder der Urheberschaft dar.
9.5 Angaben zur Provenienz geben die der Galerie bekannten bzw. dokumentierten Informationen wieder. Eine lückenlose Provenienz wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als solche zugesichert wurde.
9.6 Gutachten, Expertisen, Werkverzeichnisangaben oder sonstige Stellungnahmen Dritter werden als solche gekennzeichnet. Sie stellen keine selbständige Garantie der Galerie für die dauerhafte Anerkennung der darin vertretenen wissenschaftlichen Auffassung dar, sofern die Galerie eine solche Garantie nicht ausdrücklich übernommen hat.
9.7 Eine nach Vertragsabschluss eintretende bloße Änderung des kunstwissenschaftlichen Meinungs- oder Erkenntnisstands begründet für sich allein keinen Mangel. Gesetzliche Ansprüche wegen einer bereits bei Vertragsabschluss bestehenden unrichtigen vereinbarten Beschaffenheit sowie zwingende Gewährleistungs-, Irrtums- und Schadenersatzrechte bleiben unberührt.
9.8 Auf Wunsch kann die Galerie eine schriftliche Werkbestätigung mit den zum Zeitpunkt des Verkaufs vorliegenden bzw. vereinbarten Angaben ausstellen.
10. Urheber-, Abbildungs- und Nutzungsrechte
10.1 Mit dem Kauf eines Kunstwerks wird grundsätzlich ausschließlich das Eigentum am körperlichen Werkstück übertragen. Urheber-, Verwertungs-, Abbildungs-, Vervielfältigungs- oder sonstige Immaterialgüterrechte werden dadurch nicht übertragen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
10.2 Die Herstellung und gewerbliche Nutzung von Reproduktionen oder Abbildungen sowie deren Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zurverfügungstellung oder sonstige urheberrechtlich relevante Nutzung bedarf der Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaberin bzw. des jeweiligen Rechteinhabers, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.
10.3 Die private Nutzung und Präsentation des rechtmäßig erworbenen Originals sowie dessen Weiterveräußerung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
10.4 Inhalte der Website der Galerie, insbesondere eigene Fotografien, Texte, Gestaltungselemente und das Galerie-Logo, dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden. Dies gilt jeweils nur, soweit an dem betreffenden Inhalt tatsächlich urheberrechtliche oder sonstige Schutzrechte bestehen.
11. Kulturgüterschutz, Ausfuhr, Einfuhr und geschützte Materialien
11.1 Kunstwerke und andere Kulturgüter können österreichischen, unionsrechtlichen oder ausländischen Vorschriften über Denkmalschutz, Kulturgütertransfer, Ein- und Ausfuhr, Zoll oder Artenschutz unterliegen.
11.2 Insbesondere kann für die dauernde oder vorübergehende Ausfuhr bestimmter Kulturgüter aus Österreich eine Ausfuhrbewilligung erforderlich sein.
11.3 Ist für eine vereinbarte Lieferung eine behördliche Genehmigung erforderlich, erfolgt die Ausfuhr bzw. Lieferung erst nach Vorliegen der erforderlichen Genehmigung.
11.4 Wird eine für die Vertragserfüllung erforderliche Genehmigung endgültig versagt und kann der Vertrag deshalb rechtlich nicht durchgeführt werden, wird der Vertrag insoweit rückabgewickelt und ein bereits entrichteter Kaufpreis zurückerstattet. Weitergehende zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
11.5 Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, bei gesetzlich erforderlichen Genehmigungs-, Zoll-, Identifikations- oder sonstigen Verfahren in zumutbarem Umfang mitzuwirken und erforderliche Informationen zur Verfügung zu stellen.
11.6 Bei Lieferungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union trägt die Kundin bzw. der Kunde die im Bestimmungsstaat entstehenden Einfuhrzölle, Einfuhrumsatzsteuern und sonstigen behördlichen Abgaben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Vorschriften eine Verpflichtung der Galerie vorsehen.
11.7 Enthält ein Werk Materialien geschützter Tier- oder Pflanzenarten oder sonstige rechtlich besonders geregelte Materialien, bleiben sämtliche zwingenden nationalen, unionsrechtlichen und internationalen Handels-, Besitz-, Ein- und Ausfuhrbestimmungen unberührt.
12. Haftung
12.1 Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern haftet die Galerie nach den gesetzlichen Bestimmungen.
12.2 Die Haftung für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden wird in keinem Fall ausgeschlossen oder beschränkt.
12.3 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung der Galerie für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.4 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie eine Haftung wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden bleiben unberührt.
13. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich einer Verarbeitung im Zusammenhang mit gesetzlich erforderlichen Identitäts- und Compliance-Prüfungen, finden sich in der Datenschutzerklärung.
14. Alternative Streitbeilegung
14.1 Die Galerie ist weder gesetzlich verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14.2 Gesetzliche Informationspflichten nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) im konkreten Streitfall bleiben unberührt.
14.3 Der gesetzliche Rechtsweg bleibt unberührt.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
15.2 Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen jenes Rechts entzogen wird, das ohne diese Rechtswahl anzuwenden wäre, insbesondere zwingender Verbraucherschutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
15.3 Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
15.4 Gegenüber Unternehmern ist für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Galerie in Wien zuständig.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern treten an die Stelle unwirksamer Bestimmungen die gesetzlichen Vorschriften.
16.2 Für einen Vertrag gilt jene Fassung dieser AGB, die der Kundin bzw. dem Kunden bei Vertragsabschluss wirksam zur Verfügung gestellt und vereinbart wurde.
16.3 Änderungen dieser AGB gelten nur für Verträge, die nach Inkrafttreten der geänderten Fassung abgeschlossen werden.
16.4 Kontakt:
RUDOLF OTTO KG
Lainzer Str. 57
1130 Wien
Österreich
office@galerieotto.at
+43 670 655 65 45
Weitere Unternehmensangaben finden sich im Impressum.
